Informationen

 

Nur ein wirklich unabhängiges Gutachten sichert dem Geschädigten und auch der Reparaturwerkstatt den Ausgleich des erforderlichen Reparatur- bzw. Wiederherstellungsaufwandes.

 

 

Unabhängige Kfz-Sachverständige ermitteln entsprechend der aktuellen rechtlichen Gegebenheiten

den richtigen Wiederbeschaffungswert, Restwert, merkantilen Minderwert sowie die vorraussichtlichen Reparaturkosten zum Fahrzeugschaden inkl. aller evtl. anfallenden Nebenkosten regionaler Marken-bzw. Fachwerkstätten.

 

 

Wann kann man einen Sachverständigen einschalten?

  

Im Haftpflichtschadensfall kann ab einer für den Laien ersichtlichen Schadenhöhe von ca. 700,00 EUR

ein unabhängiger Kfz-Sachverständiger mit der Begutachtung des beschädigten Fahrzeuges beauftragt

werden. Sicher ist dies jedoch für den Laien schwer zu beurteilen, denn schon die Lackierung nur eines Bauteils kann schnell 400, 00 EUR kosten.

 

Bei kleineren Schäden kann Ihnen ein Sachverständiger Ihres Vertrauens auch mit einem Kosten-voranschlag oder einer Kleinschadenfeststellung behilflich sein und im Rahmen der Besichtigung beweissichernd tätig werden.

 

 

Wichtig

 

Die Unabhängigkeit des Kraftfahrzeug-Sachverständigen gegenüber der schadenregulierenden gegnerischen Seite ist Grundlage qualifizierter Sachverständigentätigkeit.

 

Seien Sie ruhig skeptisch, wenn Ihnen die eintrittspflichtige gegnerische Versicherung im Haftpflicht-schadensfall "super" Angebote macht und jegliche Arbeit und Formalitäten abnehmen möchte.

Schließlich ist es genau die Gesellschaft, die den Schaden zu regulieren hat und das möglichst

günstig und wenn nötig auf Kosten des Geschädigten.

 

Der Anspruchsteller ist im Haftpflichtschadensfall nicht verpflichtet einem durch die Versicherung beauftragten Sachverständigen Zugang zu seinem beschädigten Fahrzeug zu gewähren.

Als Abrechnungsgrundlage ist in der Regel das durch den Anspruchsteller bei einem unabhängigen Gutachter in Auftrag gegebene Schadengutachten heran zu ziehen.

 

Wie "unabhängig" ein Gutachter tatsächlich ist, sieht man in der Regel erst dann, wenn man das Gutachten vorliegen hat und es einer Prüfung unterziehen lässt.

Üblicherweise beauftragt die Versicherungswirtschaft regelmäßig vertraglich gebundene Partnerbüros oder eigene Sachverständige, welche dadurch in wirtschaftlichem Verhältnis zur schadenregulierenden Seite stehen.

Aufgrund dieser vertraglichen Bindungen sind die Vertragspartner an Vorgaben zur Gutachtenerstellung gebunden, welche teilweise nicht rechtskonfirm sind und zu Lasten der Geschädigten gehen.