Informationen
Nur ein unabhängiges Gutachten sichert dem Geschädigten und auch der Reparaturwerkstatt den Ausgleich des erforderlichen Reparatur- bzw. Wiederherstellungsaufwandes.
Nur ein wirklich unabhängiger Kfz-Sachverständiger ermittelt entsprechend den aktuellen rechtlichen Gegebenheiten den richtigen Wiederbeschaffungs- und Restwert, einen evtl. in Frage kommenden
merkantilen Minderwert sowie die tatsächlichen Reparaturkosten zum Fahrzeugschaden.
Wann kann man einen Sachverständigen einschalten?
Im Haftpflichtschadensfall kann ab einer für den Laien ersichtlichen Schadenhöhe von ca. 700,00 EUR
ein unabhängiger Kfz-Sachverständiger mit der Begutachtung des Fahrzeuges beauftragt werden.
Sicher ist dies jedoch für den Laien schwer zu beurteilen, denn schon die Lackierung nur eines Bauteils
kann schnell 400,00 bis 500,00 EUR betragen.
Bei kleineren Schäden kann Ihnen ein Kfz-Sachverständiger auch mit einem Kostenvoranschlag oder einer Kleinschadenfeststellung behilflich sein und im Rahmen der Besichtigung beweissichernd tätig werden.
Wichtig
Die Unabhängigkeit des Kraftfahrzeug-Sachverständigen gegenüber der schadenregulierenden gegnerischen Seite ist Grundlage qualifizierter Sachverständigentätigkeit.
Seien Sie ruhig skeptisch, wenn Ihnen die eintrittspflichtige gegnerische Versicherung "super" Angebote macht und jegliche Arbeit und Formalitäten abnehmen möchte.
Als Abrechnungsgrundlage ist in der Regel das durch den Anspruchsteller bei einem unabhängigen Gutachter in Auftrag gegebene Schadengutachten heran zu ziehen.
Verzichten Sie getrost auf einen durch die Gegenseite beauftragten Sachverständigen, schließlich arbeitet
dieser genau für die Gesellschaft die den Schaden zu bezahlen hat, in der Regel für Super-Sonderhonorare
und gemäß entsprechender Arbeitsanweisungen oder vertraglicher Vereinbarungen.
Die Unabhängigkeit des Sachverständigen ist somit von vorn herein ausgeschlossen.