ProCar Gutachten - Prüfbericht

 

Verstärkt ist in den letzten Jahren festzustellen, dass die eintrittspflichtigen Versicherungen

im Haftpflichtschadensfall die Geschädigten dahin gehend beeinflussen wollen, dass diese

die ihnen eigentlich zustehenden Möglichkeiten und Rechte nicht in Anspruch nehmen.

 

Hierzu werden verschiedenste so genannte "Schadenmanagement" und "Fair-Play" Systeme

genutzt und eine schnellstmögliche, vereinfachte Schadenabwicklung suggeriert.

 

Hintergrund dieses Schadenmanagements ist jedoch allein die Einsparung schadenrelevanter,

dem Geschädigten zustehender Kosten.

 

So wird versucht unabhängige Kfz-Sachverständige, Rechtsanwälte, freie Werkstätten und Mietwagenunternehmen aus der Schadenabwicklung heraus zu halten.

Vielmehr werden vertraglich gebundene, also kaum mehr unabhängige Sachverständige beauftragt

und Vetragswerkstätten der Versicherungen empfohlen. Diese arbeiten dann in der Regel zu fest vereinbarten Konditionen, welche auf dem allgemeinen frei zugänglichen Markt meist unüblich sind.

In wie weit diese Werkstätten die qualitativen Ansprüche einer Markenwerkstatt erfüllen, bleibt allein schon aufgrund der Kostenminimierung fraglich.

 

Besonders und vor allem für den Bereich der Abrechnung auf Gutachtenbasis (fiktiv) ist festzustellen, dass die Gutachten, welche durch die eintrittspflichtige Versicherung beauftragt wurden, mangelhaft, ungenau und entgegen der rechtlichen Gegebenheiten ausgeführt sind.

 

Wir haben uns zur Aufgabe gemacht solche Versicherungsgutachten zu prüfen und dem Geschädigten eine Darstellung der im Reparaturfall tatsächlich anfallenden Kosten in Form eines Gutachten-Prüfberichtes vorzulegen.

 

Erfahrungsgemäß kann damit festgestellt werden, dass die eigentliche Schadenersatzleistung 10 bis 20% höher einzustufen ist als im Gutachten des durch die Versicherung beauftragten Sachverständigen dargestellt.

 

Die Kosten eines durch uns gefertigten Prüfberichtes können Sie im Rahmen des Schadenersatzes bei der Versicherung der Gegenseite geltend machen. Hierfür empfehlen wir jedoch die Einschaltung eines qualifizierten Rechtsanwaltes.

 

Der ProCar Gutachten-Prüfbericht ist der Garant für die qualitative Darstellung des erforderlichen Wiederherstellungsaufwandes Ihres verunfallten Fahrzeuges im Haftpflichtschadensfall.